Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat auf seiner Sitzung am 20.05.2026 das Gesetz über die Förderung von Kunst und Kultur im Land Sachsen-Anhalt verabschiedet. Es bündelt zentrale kulturelle Regelungen, stärkt bestehende Förderstrukturen und legt Ziele, Verfahren sowie Grundsätze fest. Staatsminister und Minister für Kultur, Rainer Robra erklärte: „Mit dem Kulturfördergesetz bekräftigt das Land die hohe Bedeutung der Kultur für eine freiheitliche Gesellschaft. Kunst und Kultur sind kein Luxus, sondern Fundament unserer Demokratie, unseres Zusammenhalts, unserer Identität und unserer Freiheit.“