Kul­tur­förderung geht auf Investi­tions­bank über

04.07.2025

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) wird zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Das
sieht eine zwischen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und der IB unterzeichnete Vereinbarung vor.
Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober
2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde. Lesen Sie mehr dazu in der Pressemitteilung der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur.