Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) wird zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Das sieht eine zwischen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und der IB unterzeichnete Vereinbarung vor. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde. Lesen Sie mehr dazu in der Pressemitteilung der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur.
Kulturförderung geht auf Investitionsbank über
04.07.2025
Kulturförderung geht auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt über